Befangenheit
09/07/2008 14:53
Befangenheit bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter auf Grund einer persönlichen Motiv- oder Sachlage in seiner objektiven Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist.
Ist ein begründeter Verdacht gegeben, kann ein Antrag auf Ablehnung dieser Personen wegen Besorgnis der Begangenheit gestellt werden.
Ist ein begründeter Verdacht gegeben, kann ein Antrag auf Ablehnung dieser Personen wegen Besorgnis der Begangenheit gestellt werden.