Beamte/Beamtenverhältnis
03/08/2008 11:09
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem Staat oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts. Beamte nehmen Hoheitsaufgaben oder Aufgaben wahr, die der Sicherheit des Staates dienen.
Es bestehen unterschiedliche Beamtenverhältnisse:
- Beamte auf Lebenszeit (hauptberuflich und auf Dauer als Beamte tätig)
- Beamte auf Zeit (nur befristet hauptberuflich als Beamter tätig, z.B. Hochschulpräsident)
- Beamte auf Probe (Beamte während einer Probezeit)
- Beamte auf Widerruf ( früher überwiegend, heute nur selten Rechtsreferendare während des Vorbereitungsdienstes)
Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist, dass der/die Bewerber/-in Deutsche/r i.S.d Artikel 116 GG oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Zudem muss der/die Bewerber/in die Gewähr dafür besitzen, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.