Baurecht

Baurecht

15.07.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Im öffentliche Baurecht ist geregelt wo darf gebaut werden (Einschränkungen der Baufreiheit i.S. d. Art.14 Abs.1 S.2 GG) (Bauplanungsrecht) und wie darf gebaut werden (Bauordnungsrecht).

Das private Baurecht umfasst dagegen das Bauvertragsrecht und das Architektenrecht.

Baurecht Architektenrecht Rechtsanwalt Carsten Strasen Berlin MitteEs regelt wie und auf wessen Kosten etwaige Mängel am Bauwerk zu beseitigen sind oder ob eine Minderung des Werklohns oder ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen könnte.

Das private Baurecht umfasst aber auch der zivile Nachbarschutz.

Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist.

Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherren und Baufirmen statt findet.

Gut beraten ist also,

wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat, durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn,


wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann,


und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens von Mängeln sich durchsetzt, weil er bereits hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat.


Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch ihr Geld.




Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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