Bagatellschaden

Bagatellschaden

21.01.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00€ (BGH AZ: VI ZR 365/03). Die gegnerische Versicherung kann wegen der "Schadenminderungspflicht" des Geschädigten bei Bagatellschäden eine Erstattung der Kosten für das Kfz-Sachverständigengutachten ablehnen. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt völlig aus.


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