Ausfallhaftung
Ausfallhaftung
Ausfallhaftung bezeichnet die Ersatzhaftung für einen Schuldner, von dem die Leistung nicht zu erlangen ist. Beispiele hierfür sind die Ausfallhaftung des ausgeschlossenen Gesellschafters und die Ausfallhaftung der Gesellschafter.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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