Ausfallhaftung

Ausfallhaftung

04.11.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ausfallhaftung bezeichnet die Ersatzhaftung für einen Schuldner, von dem die Leistung nicht zu erlangen ist. Beispiele hierfür sind die Ausfallhaftung des ausgeschlossenen Gesellschafters und die Ausfallhaftung der Gesellschafter.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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