Aufrechnung

Aufrechnung

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Aufrechnung ist die Tilgung zweier einander gegenüberstehender Leistungen durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch