Aufrechnung
Aufrechnung
Aufrechnung ist die Tilgung zweier einander gegenüberstehender Leistungen durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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