Arbeitsverweigerung

Arbeitsverweigerung

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Sie stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages dar. Bei beharrlicher Arbeitsverweigerung kommt eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages in Betracht. Geht der Arbeitnehmer irrtümlich davon aus, zu einer bestimmten Arbeit nicht verpflichtet zu sein, kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

 

Die Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers kann jedoch im Einzelfall auch gerechtfertigt sein, sodass eine Kündigung ausscheidet. Dies kann beispielsweise in Frage kommen, wenn der Arbeitgeber sein Direktionsrecht überschreitet oder der Arbeitnehmer aus Gewissensgründen eine Arbeit nicht übernehmen kann.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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