Arbeitsvergütung
19/09/2006 18:44
Die Arbeitsvergütung ist Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag. Die Höhe kann grundsätzlich frei vereinbart werden, bei Tarifgebundenheit darf jedoch der tarifliche Mindestlohn nicht unterschritten werden. Ansonsten darf die Lohnvereinbarung nicht sittenwidrig sein. Dies ist in der Regel bei einer Arbeitsvergütung in Höhe der Hälfte des Tariflohnes der Fall, die Grenze kann im Einzelfall aber auch bei 2/3 liegen.