Arbeitsunfähigkeit

03/08/2008 11:05

Arbeitsunfähigkeit liegt nicht, erst dann vor wenn der Betroffene überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Sie liegt vielmehr bereits dann vor, wenn ein Arbeitnehmer gesundheitlich bedingt nicht fähig ist, seine bisherige Arbeit auszuüben. Unbedeutend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist, ob der Betroffene in der Lage ist andere Tätigkeiten auszuführen.