Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Arbeitsunfähigkeit liegt nicht, erst dann vor wenn der Betroffene überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Sie liegt vielmehr bereits dann vor, wenn ein Arbeitnehmer gesundheitlich bedingt nicht fähig ist, seine bisherige Arbeit auszuüben. Unbedeutend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist, ob der Betroffene in der Lage ist andere Tätigkeiten auszuführen.

 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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