Angestellte

Angestellte

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die historisch begründete Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist nach der Art der ausgeübten Tätigkeit vorzunehmen. Angestellte arbeiten danach überwiegend geistig, Arbeiter hingegen überwiegend körperlich. Die Unterscheidung verliert jedoch wegen der mittlerweile nahezu vollständig verwirklichten gesetzlichen Gleichbehandlung beider Gruppen zunehmend an Bedeutung. Unterschiedliche Behandlungen können sich etwa noch in Tarifverträgen ergeben, sofern besondere funktions-, branchen- oder betriebsspezifische Interessen eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.



Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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