allgemeine Leistungsklage

allgemeine Leistungsklage

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die allgemeine Leistungsklage ist in § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO geregelt und zielt auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen der Verwaltung ab, das kein Verwaltungsakt ist.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch