allgemeine Leistungsklage
allgemeine Leistungsklage
Die allgemeine Leistungsklage ist in § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO geregelt und zielt auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen der Verwaltung ab, das kein Verwaltungsakt ist.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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