allgemeine Geschäftsbedingungen

15/07/2006 19:33
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der sog. Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Bis zum 1.1. 2002 war das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) normiert.

Die Mehrzahl dieser Vorschriften findet sich nunmehr in den §§ 305ff BGB.
 
Sinn und Zweck dieser Normen ist es, eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders durch Bedingungen, die vom dispositiven Recht zu seinen Ungunsten abweichen, zu verhindern. Weiterhin enthalten die  §§ 305 ff BGB Regelungen des Verbraucherschutzes. Sie gelten jedoch auch eingeschränkt für Unternehmer.

Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB sind nur anwendbar, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der obigen Begriffsbestimmung vorliegen und keine Ausnahmen eingreifen.

Weitere Ausführungen finden Sie unter dem Artikel "Vermeidbare Fehler bei AGB".