actio pro socio

actio pro socio

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Actio pro socia ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist die Klage eines Gesellschafters gegen einen anderen Gesellschafter auf Erfüllung seiner Gesellschafterverpflichtungen, beispielsweise zur Leistung der vereinbarten Einlagen. Dabei klagt der Kläger im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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