Abwehrklage
Abwehrklage
Die Abwehrklage ist eine zivilrechtliche Klage, welche nicht gesetzlich geregelt ist und auf die Unterlassung oder Beseitigung einer Rechtsgutsverletzung abzielt. Man bezeichnet die Abwehrklage auch als Unterlassungsklage.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch