Abstraktionsprinzip
15/07/2006 19:34
Das Abstraktionsprinzip ist ein Grundprinzip des BGB.
Danach wird ein einheitlicher Lebenssachverhalt in 2 unterschiedlichen Bezugssytemen betrachtet.
Einerseits wurden Leistungspflichten, die nur zwischen den Parteien gelten (Verkaufer und Käufer) begründet. (Schuldrecht)
Andererseits werden in Erfüllung der geschuldeten Leistung Verfügung getroffen, die gegenüber jedermann wirken (Übereignung des Kaufgegenstandes). (Sachenrecht)
Beide Vorgänge sind getrennte und jeweils in sich vollständige Rechtsgeschäfte.
Danach wird ein einheitlicher Lebenssachverhalt in 2 unterschiedlichen Bezugssytemen betrachtet.
Einerseits wurden Leistungspflichten, die nur zwischen den Parteien gelten (Verkaufer und Käufer) begründet. (Schuldrecht)
Andererseits werden in Erfüllung der geschuldeten Leistung Verfügung getroffen, die gegenüber jedermann wirken (Übereignung des Kaufgegenstandes). (Sachenrecht)
Beide Vorgänge sind getrennte und jeweils in sich vollständige Rechtsgeschäfte.