Abgaben, öffentliche

Abgaben, öffentliche

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Öffentliche Abgaben sind alle staatlichen Geldleistungen, die nicht rückzahlbar sind und vom Staat/ Hoheitsträger erhoben werden, um Einnahmen zu erzielen oder wirtschaftspolitische Ziele zu verwirklichen.

Sie dürfen nur auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs erhoben werden. Man unterscheidet dabei zwischen Abgaben, für die man Gegenleistungen erhält (Bsp. Beiträge oder Gebühren) und Abgaben, die ohne Gegenleitung erbracht werden müssen (Bsp. Steuern).

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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