Abdingbarkeit
17/08/2008 17:48
Unter Abdingbarkeit versteht man die Möglichkeit, rechtliche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen zu ändern oder aufzuheben. Man nennt die Abdingbarkeit auch Dispositivität. Gegenstück dazu ist die Unabdingbarkeit (zwingendes Recht), also Regelungen, von denen die Vertragsparteien nicht abweichen können.