Abdingbarkeit

Abdingbarkeit

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter Abdingbarkeit versteht man die Möglichkeit, rechtliche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen zu ändern oder aufzuheben. Man nennt die Abdingbarkeit auch Dispositivität. Gegenstück dazu ist die Unabdingbarkeit (zwingendes Recht), also Regelungen, von denen die Vertragsparteien nicht abweichen können.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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