EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Libera circolazione delle persone - Lavoratori - Imposta sul reddito - Imposizione parziale di un soggetto passivo che percepisce una piccola parte dei suoi redditi in uno Stato membro e risiede in un altro Stato membro.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:403Entscheidung vom: 01.07.2004
«Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Einkommensteuer – Beschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen, der einen geringen Teil seiner Einkünfte in einem Mitgliedstaat erzielt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt»
Leitsätze des Urteils
Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Gleichbehandlung – Entgelt – Einkommensteuer – Einkommen Gebietsfremder, die im Wohnsitzmitgliedstaat kein zu versteuerndes Einkommen erzielen, das einer Quellensteuer unterliegt, die keinen durch die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bedingten Steuerfreibetrag vorsieht – Unzulässigkeit (Artikel 39 EG)
(vgl. Randnr. 24 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer)1. Juli 2004(1)
„Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Einkommensteuer – Beschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen, der einen geringen Teil seiner Einkünfte in einem Mitgliedstaat erzielt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt“
gegen
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer),
aufgrund der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 11. März 2004,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer),
Jann
La Pergola
von Bahr
Silva de Lapuerta
Lenaerts
Der Kanzler
Der Präsident der Ersten Kammer
R. Grass
P. Jann
1 – Verfahrenssprache: Schwedisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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