Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Ελεύθερη κυκλοφορία προσώπων - Εργαζόμενοι - Φόρος εισοδήματος - Μερική υπαγωγή φορολογουμένου που αποκτά μικρό μέρος των εισοδημάτων του σε ένα κράτος μέλος και είναι κάτοικος άλλου κράτους μέλους.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:403Entscheidung vom: 01.07.2004

«Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Einkommensteuer – Beschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen, der einen geringen Teil seiner Einkünfte in einem Mitgliedstaat erzielt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt» Leitsätze des Urteils Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Gleichbehandlung – Entgelt – Einkommensteuer – Einkommen Gebietsfremder, die im Wohnsitzmitgliedstaat kein zu versteuerndes Einkommen erzielen, das einer Quellensteuer unterliegt, die keinen durch die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bedingten Steuerfreibetrag vorsieht – Unzulässigkeit (Artikel 39 EG) (vgl. Randnr. 24 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer)1. Juli 2004(1) „Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Einkommensteuer – Beschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen, der einen geringen Teil seiner Einkünfte in einem Mitgliedstaat erzielt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt“ gegen DER GERICHTSHOF (Erste Kammer), aufgrund der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 11. März 2004, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Erste Kammer), Jann La Pergola von Bahr Silva de Lapuerta Lenaerts Der Kanzler Der Präsident der Ersten Kammer R. Grass P. Jann 1 – Verfahrenssprache: Schwedisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês