EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Articolo 76 del Trattato CEE - Trasporti fluviali.
ECLI: ECLI:EU:C:1993:121Entscheidung vom: 31.03.1993
«Artikel 76 EWG-Vertrag – Binnenschiffahrt»
Leitsätze des Urteils
Verkehr – Einführung einer gemeinsamen Politik – Stillhalteregelung des Artikels 76 EWG-Vertrag – Bedeutung – Binnenschiffsverkehr – Verlangen eines Mitgliedstaats nach Erwerb eines von seinen Behörden ausgestellten Schifferpatents als Voraussetzung für die Benutzung seiner Binnenwasserstraßen – Zulässigkeit – Voraussetzung – Keine Änderung der nationalen Vorschriften und Praktiken zum Nachteil der Verkehrsunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten des Vertrages – Beurteilung durch das nationale Gericht (EWG-Vertrag, Artikel 76)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)31. März 1993 (1)
„Artikel 76 EWG-Vertrag – Binnenschiffahrt“
In den verbundenen Rechtssachen C-184/91 und C-221/91
gegen
gegen
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer),
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Bundesregierung, der niederländischen Regierung und der Kommission in der Sitzung vom 15. Oktober 1992,
nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 9. Dezember 1992,
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
Kakouris
Mancini
Schockweiler
Diez de Velasco
Kapteyn
Der Kanzler
Der Präsident der Sechsten Kammer
J.-G. Giraud
C. N. Kakouris
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.