WoPDV 1982Amtlich · § 5 UrhG
Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Rechtsstand: 25.06.2020Fundstelle: BGBl I 1955, 585Ausgefertigt: 08.09.1955
Gliederung
22 Vorschriften- 1.Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen
- 2.Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- 3.Wohnbau-Sparverträge
- § 4 Allgemeine Sparverträge
- § 5 Rückzahlungsfrist bei allgemeinen Sparverträgen
- § 6 Sparverträge mit festgelegten Sparraten
- § 7 Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
- § 8 Unterbrechung von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
- § 9 Vorzeitige Rückzahlung
- § 10 Verwendung der Sparbeiträge
- § 11 Anzeigepflicht
- § 12 Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen
- 4.Verträge mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik (Baufinanzierungsverträge)
- § 13 Inhalt der Verträge
- § 14 Wohnungs- und Siedlungsunternehmen
- § 15 Unterbrechung und Rückzahlung der Einzahlungen
- § 16 Verwendung der angesammelten Beträge
- § 17 Anzeigepflicht
- § 18 Übertragung und Umwandlung von Verträgen mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik
- 5.Änderung der Voraussetzungen für den Prämienanspruch in besonderen Fällen
- 6.Anwendungszeitraum