1. WindSeeVAmtlich · § 5 UrhG
Erste Windenergie-auf-See-Verordnung
Rechtsstand: 15.12.2020Fundstelle: BGBl I 2020, 2954Ausgefertigt: 15.12.2020
Gliederung
48 Vorschriften- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Feststellung der Eignung
- Kapitel 1Eignungsfeststellung
- Kapitel 2Vorgaben für das spätere Vorhaben
- Abschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 1Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- § 4 Monitoring
- § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- § 8 Abfälle
- § 9 Korrosionsschutz
- § 10 Anlagenkühlung
- § 11 Abwasser
- § 12 Drainagesystem
- § 13 Dieselgeneratoren
- § 14 Kolk- und Kabelschutz
- Unterabschnitt 2Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
- Unterabschnitt 3Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- Unterabschnitt 4Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
- Unterabschnitt 5Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
- Unterabschnitt 6Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Unterabschnitt 7Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
- Unterabschnitt 8Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
- Unterabschnitt 1Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- Abschnitt 2Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.7
- Abschnitt 3Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.8
- Abschnitt 4Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3
- § 42 Besondere Bestimmungen zum Schutz mariner Säugetiere
- § 43 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Avifauna
- § 44 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 45 Besondere internationale militärische Bestimmungen
- § 46 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Standorten von Umspannplattformen
- Abschnitt 1Allgemeines
- Teil 3Feststellung der zu installierenden Leistung
- Teil 4Schlussbestimmungen