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VBGÜbertrAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Rechtsstand: 01.06.2023Fundstelle: BGBl. I 2025, Nr. 218, 2Ausgefertigt: 01.06.2023

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.