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TierSchVersVAmtlich · § 5 UrhG

Tierschutz-Versuchstierverordnung

Rechtsstand: 10.10.2025Fundstelle: BGBl I 2013, 3125, 3126Ausgefertigt: 01.08.2013

Gliederung

48 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
  2. Abschnitt 2Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
  3. Abschnitt 3Ordnungswidrigkeiten
  4. Abschnitt 4Übergangs- und Schlussbestimmungen