SchuhfAusbVAmtlich · § 5 UrhG
Schuhfertigerausbildungsverordnung
Rechtsstand: 28.02.2017Fundstelle: BGBl I 2017, 309Ausgefertigt: 28.02.2017
Gliederung
18 Vorschriften- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Abschnitt 2Abschlussprüfung
- § 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt von Teil 1
- § 9 Prüfungsbereich von Teil 1
- § 10 Inhalt von Teil 2
- § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 12 Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen
- § 13 Prüfungsbereich Schuhtechnik
- § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Abschnitt 3Weitere Berufsausbildung
- Abschnitt 4Schlussvorschriften