RohTabBeih2006VAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung zur Festsetzung des endgültigen Beihilfebetrags für Rohtabak für das Erntejahr 2006
Rechtsstand: 26.03.2007Fundstelle: BGBl I 2007, 480Ausgefertigt: 26.03.2007
Jeder Knoten in diesem Bild steht im Legal Knowledge Graph. Wie Lage und Abstand berechnet werden ›