RentEPPG✔Amtlich · § 5 UrhGRentenbeziehende-EnergiepreispauschalengesetzMerken⌚Rechtsstand: 07.11.2022Fundstelle: BGBl I 2022, 1985Ausgefertigt: 07.11.2022Vorschriften6 Vorschriften§ 1Anspruchsberechtigung und Höhe der Energiepreispauschale§ 2Auszahlung§ 3Datenabgleich zur Vermeidung von Doppelleistungen§ 4Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit§ 5Nachträgliche Zahlungen und Rechtsweg§ 6Kostentragung