Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Datenabgleich zur Vermeidung von Doppelleistungen

Zeitreise: 07.11.2022

Die Deutsche Post AG und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See überprüfen zur Vermeidung von Doppelleistungen vor der Auszahlung der Energiepreispauschale im Wege eines Datenabgleichs mit Daten der Landwirtschaftlichen Alterskasse, ob Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse Anspruch auf die Energiepreispauschale haben und diese von dort ausgezahlt wird. Die Landwirtschaftliche Alterskasse übermittelt hierfür die Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch an die Deutsche Post AG und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bei Bezieherinnen und Beziehern einer Rente wegen Todes auch die Versicherungsnummer der verstorbenen Versicherten.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.