PsychThApprOAmtlich · § 5 UrhG
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Rechtsstand: 16.10.2024Fundstelle: BGBl I 2020, 448Ausgefertigt: 04.03.2020
Gliederung
85 Vorschriften- Abschnitt 1Studium
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Hochschulische Lehre
- Unterabschnitt 3Berufspraktische Einsätze
- § 12 Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang
- § 13 Forschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung
- § 14 Orientierungspraktikum
- § 15 Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie
- § 16 Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang
- § 17 Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung
- § 18 Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
- Abschnitt 2Psychotherapeutische Prüfung
- Unterabschnitt 1Allgemeine Prüfungsbestimmungen
- § 19 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
- § 20 Zuständige Stelle
- § 21 Antrag auf Zulassung
- § 22 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
- § 23 Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe
- § 24 Nachteilsausgleich
- § 25 Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung
- § 26 Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung
- § 27 Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung
- § 28 Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung
- § 29 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 30 Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung
- § 31 Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung
- § 32 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- § 33 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
- § 34 Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung
- Unterabschnitt 2Mündlich-praktische Fallprüfung
- Unterabschnitt 3Anwendungsorientierte Parcoursprüfung
- § 46 Prüfungstermine
- § 47 Ladung zum Prüfungstermin
- § 48 Stationen und Kompetenzbereiche
- § 49 Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung
- § 50 Prüferinnen und Prüfer
- § 51 Durchführung
- § 52 Bewertung
- § 53 Bestehen
- § 54 Note
- § 55 Übermittlung der Ergebnisse
- § 56 Mitteilung des Ergebnisses
- § 57 Wiederholung
- Unterabschnitt 1Allgemeine Prüfungsbestimmungen
- Abschnitt 3Allgemeine Formvorschriften
- Abschnitt 4Approbation
- Abschnitt 5Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Unterabschnitt 1Verfahren
- Unterabschnitt 2Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes
- Unterabschnitt 3Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes
- Unterabschnitt 4Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen
- Unterabschnitt 5Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen
- Abschnitt 6Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
- Abschnitt 7Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
- Abschnitt 8Dienstleistungserbringung in Deutschland
- Abschnitt 9Schlussvorschriften