NotV 3Amtlich · § 5 UrhG
Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen
Rechtsstand: 08.12.2010Fundstelle: RGBl I 1931, 537, 551, 554, 562Ausgefertigt: 06.10.1931
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