MietPfGAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten
Rechtsstand: 19.06.2001Fundstelle: RGBl I 1934, 181Ausgefertigt: 09.03.1934
Vorschriften
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