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MietPfGAmtlich · § 5 UrhG

Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten

Rechtsstand: 19.06.2001Fundstelle: RGBl I 1934, 181Ausgefertigt: 09.03.1934

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.