LuftSpZustVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Luftsportwesen
Rechtsstand: 17.10.1994Fundstelle: BGBl I 1994, 3010Ausgefertigt: 17.10.1994
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