HSeeZGAmtlich · § 5 UrhG
Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz
Rechtsstand: 22.10.2026Fundstelle: BGBl I 2015, 2095Ausgefertigt: 25.11.2015
Gliederung
11 Vorschriften- Teil 1
- Abschnitt 1Internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen, Flaggenstaatszustimmung
- Abschnitt 2Strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
- § 3 Befugnisse des Kapitäns nach dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Änderungsprotokoll)
- § 4 Rechtshilfeersuchen nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
- § 5 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen
- Teil 2