HebStPrVAmtlich · § 5 UrhG
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Rechtsstand: 21.11.2024Fundstelle: BGBl I 2020, 39Ausgefertigt: 08.01.2020
Gliederung
67 Vorschriften- Teil 1Studium
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Der berufspraktische Teil des Studiums
- § 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
- § 5 Kooperationsvereinbarungen
- § 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
- § 7 Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
- § 8 Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
- § 9 Praxisplan
- § 10 Qualifikation der Praxisanleitung
- § 11 Praxisbegleitung
- § 12 Tätigkeitsnachweis
- Teil 2Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Abschnitt 1Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- § 13 Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
- § 14 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- § 15 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 16 Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
- § 17 Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
- § 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 19 Nachteilsausgleich
- § 20 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 2Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 3Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 4Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 28 Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 29 Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 31 Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 32 Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 33 Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 5Weitere Vorschriften
- § 34 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- § 35 Zeugnis
- § 36 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
- § 37 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 38 Versäumnisse
- § 39 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 40 Niederschrift
- § 41 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Abschnitt 1Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- Teil 3Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Teil 4Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Abschnitt 1Verfahren
- Abschnitt 2Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
- Abschnitt 3Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
- Abschnitt 4Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- Teil 5Übergangs- und Schlussvorschriften