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HebStPrVAmtlich · § 5 UrhG

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

Rechtsstand: 21.11.2024Fundstelle: BGBl I 2020, 39Ausgefertigt: 08.01.2020

Gliederung

67 Vorschriften
  1. Teil 1Studium
  2. Teil 2Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  3. Teil 3Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  4. Teil 4Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  5. Teil 5Übergangs- und Schlussvorschriften