GrenzAV 2014Amtlich · § 5 UrhG
Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
Rechtsstand: 14.08.2014Fundstelle: BGBl I 2014, 1442Ausgefertigt: 14.08.2014
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