EndlSiAnfVAmtlich · § 5 UrhG
Endlagersicherheitsanforderungsverordnung
Rechtsstand: 06.10.2020Fundstelle: BGBl I 2020, 2094Ausgefertigt: 06.10.2020
Gliederung
21 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Langzeitsicherheit
- § 3 Bewertungszeitraum; Entwicklungen des Endlagersystems
- § 4 Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
- § 5 Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs als wesentlicher Barriere
- § 6 Integrität und Robustheit der technischen und geotechnischen Barrieren als wesentliche Barrieren
- § 7 Dosiswerte im Bewertungszeitraum
- § 8 Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen
- Abschnitt 3Erkundung des Endlagerstandortes und Planung des Endlagers
- Abschnitt 4Rückholbarkeit und Ermöglichung einer Bergung
- Abschnitt 5Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers
- Abschnitt 6Weitere Vorschriften