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DIMDIZustAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung

Rechtsstand: 26.05.2008Fundstelle: BGBl I 2008, 957Ausgefertigt: 26.05.2008

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.