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BMJGerErnAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Rechtsstand: 09.03.2008Fundstelle: BGBl I 2008, 414Ausgefertigt: 09.03.2008

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.