BMJGerErnAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Rechtsstand: 09.03.2008Fundstelle: BGBl I 2008, 414Ausgefertigt: 09.03.2008
Vorschriften
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