BMJErnAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
Rechtsstand: 13.10.1975Fundstelle: BGBl I 1975, 2625Ausgefertigt: 13.10.1975
Vorschriften
Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.