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BMJErnAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz

Rechtsstand: 13.10.1975Fundstelle: BGBl I 1975, 2625Ausgefertigt: 13.10.1975

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.