BMIWidVertrAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Rechtsstand: 17.07.2017Fundstelle: BGBl I 2017, 3057Ausgefertigt: 17.07.2017