5. BinSchStrOAbweichVAmtlich · § 5 UrhG
Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Rechtsstand: 15.03.2024Fundstelle: BGBl I 2024, Nr. 98 (Nr. 282)Ausgefertigt: 15.03.2024
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