44. BImSchVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Rechtsstand: 12.10.2022Fundstelle: BGBl I 2019, 804Ausgefertigt: 13.06.2019
Gliederung
39 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
- § 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
- § 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
- § 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
- § 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
- § 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- § 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
- § 19 Ableitbedingungen
- § 20 Abgasreinigungseinrichtungen
- Abschnitt 3Messung und Überwachung
- § 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
- § 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
- § 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
- § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
- § 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
- § 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
- § 27 Messplätze
- § 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
- § 29 Kontinuierliche Messungen
- § 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
- § 31 Einzelmessungen
- Abschnitt 4Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 5Anlagenregister, Informationsformate und Übermittlungswege
- Abschnitt 6Schlussvorschriften