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BFSGAmtlich · § 5 UrhG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Rechtsstand: 06.05.2024Fundstelle: BGBl I 2021, 2970Ausgefertigt: 16.07.2021

Gliederung

40 Vorschriften
  1. Abschnitt 2Anforderungen an die Barrierefreiheit
  2. Abschnitt 3Pflichten der Wirtschaftsakteure
  3. Abschnitt 4Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure