Zum Inhalt springen
BfArMZustAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz sowie in Beihilfeangelegenheiten

Rechtsstand: 23.10.2000Fundstelle: BGBl I 2000, 1475Ausgefertigt: 23.10.2000

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.