BESitzBekAmtlich · § 5 UrhG
Bekanntmachung über den Sitz des Bundeseisenbahnvermögens
Rechtsstand: 16.11.1999Fundstelle: BGBl I 1999, 2284Ausgefertigt: 16.11.1999
Vorschriften
Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.
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