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BeamtHaftFRABekAmtlich · § 5 UrhG

Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen der Französischen Republik

Rechtsstand: 28.09.1961Fundstelle: BGBl I 1961, 1855Ausgefertigt: 28.09.1961

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.