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RBDLAmtlich · § 5 UrhG

Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute

Rechtsstand: 31.01.1949Fundstelle: Öff Anz 1949, Nr 10, 2Ausgefertigt: 31.01.1949

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.