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BAKredSitzBekAmtlich · § 5 UrhG

Bekanntmachung über den Dienstsitz des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen

Rechtsstand: 10.11.2000Fundstelle: BGBl I 2000, 1697Ausgefertigt: 10.11.2000

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.