APAstErGAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Rechtsstand: 03.06.2021Fundstelle: BGBl I 2016, 518, 549Ausgefertigt: 31.03.2016
Vorschriften
7 Vorschriften- § 1Organisation
- § 2In der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- § 3Fachbeirat
- § 4Gebühren; Verordnungsermächtigung; Geschäftsordnung
- § 5Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer
- § 6Übergang der weiteren im Bereich der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Beschäftigten
- § 7Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission