Strafverfolgungsbehörde
Staatsanwaltschaft Gera
Kennung: sta-gera
Wofür ist die Staatsanwaltschaft Gera zuständig?
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung (§ 152, § 160 StPO). Sie ist kein Gericht, sondern Strafverfolgungsbehörde — Strafanzeigen richten Sie hierher oder an die Polizei.
Zum Bezirk gehören zweiundsechzig Gemeinden mit zusammen rund vierhundertneunzigtausend Einwohnern. Die größten sind Jena, Gera, Altenburg, Saalfeld/Saale.
Anschrift und Kontakt
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
Telefon 0365 8340
Stammdaten
- Instanz
- StA
Entscheidungen dieses Gerichts
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