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Strafverfolgungsbehörde

Staatsanwaltschaft Gera

Kennung: sta-gera

Wofür ist die Staatsanwaltschaft Gera zuständig?

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung (§ 152, § 160 StPO). Sie ist kein Gericht, sondern Strafverfolgungsbehörde — Strafanzeigen richten Sie hierher oder an die Polizei.
Zum Bezirk gehören zweiundsechzig Gemeinden mit zusammen rund vierhundertneunzigtausend Einwohnern. Die größten sind Jena, Gera, Altenburg, Saalfeld/Saale.

Anschrift und Kontakt

Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera

Telefon 0365 8340

Stammdaten

Instanz
StA

Entscheidungen dieses Gerichts

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